Ein guter Wein zur rechten Zeit, bringt Freude und Zufriedenheit!
Am Donnerstag, den 26.11.2020, hat der Deutsche Bundestag das zehnte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes verabschiedet.
Die Entwürfe von Weingesetz und Weinverordnung habe ich bereits im Juni diesen Jahres an meine über 400 Winzerinnen und Winzer in meinem Wahlkreis Neustadt-Speyer, mit der Bitte um ihre Einschätzung, versendet.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal herzlich für die vielen Rückmeldungen und Gespräche bedanken. Diese haben mir neben den Gesprächen mit den Abgeordneten, dem Ministerium sowie den Ländern und der Weinwirtschaft von Anfang an einen vielschichtigen und praxisnahen Einblick gegeben. Die Herausforderung ist, dass wir mit den zukünftigen Regelungen, die wir heute verabschieden, sowohl die Einzelbetriebe, die Winzergenossenschaften aber auch die Kellereien, im Blick haben!
Ein Punkt des Weingesetzes ist die Aufstockung der Absatzförderung auf nationaler Ebene. Neben der Abgabe der Winzerinnen und Winzer soll damit das Marketing für den Deutschen Wein im In- und Ausland mit insgesamt 2 Millionen Euro gestärkt werden.
Mit der Herausforderung des Klimawandels und der immer stärker werdenden nachhaltigen Orientierung gerade der JungwinzerInnen werden zudem neue Rebsorten immer bedeutender. Damit soll den Krankheiten sowie Hitze mit geringerem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln begegnet werden. Zusammen mit meinem Kollegen Gustav Herzog habe ich mich als weinbaupolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion bei den Beratungen zum Weingesetz dafür stark gemacht, dass neue Rebsorten weiterhin auf den Markt gelangen können.
Mit dem neuen Gesetz schaffen wir aber auch Planungssicherheit für die jungen Winzer und Winzerinnen die immer mehr die Leitung der Betriebe übernehmen.
Gleiches gilt für die anstehenden Beratungen zur Weinverordnung. Hier soll der Übergang vom germanischen zum romanischen Weinrecht umgesetzt werden. Keine einfache Aufgabe! Auch diesen Prozeß werde ich eng begleiten.
Meine Rede vom 26. November 2020: