Seit dem vergangenen Jahr mussten wir mit vielen Einschränkungen leben. Am härtesten trafen diese Einschränkungen aber die jüngsten unserer Gesellschaft. Kinder und Jugendliche haben in der Pandemie nicht nur viel Lernstoff versäumt, sondern konnten sich häufig nicht mit ihren Freund:innen persönlich treffen, Sport treiben, anderen Freizeitaktivitäten nachgehen und mussten oftmals zurückstecken.
Aus diesem Grund haben wir im Deutschen Bundestag das Aktionsprogramm “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” beschlossen, damit Kinder und Jugendliche schnell wieder aufholen und Versäumtes nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben: Sie sollen Zeit haben für Freunde, Sport und Freizeit und die Unterstützung bekommen, die sie und ihre Familien jetzt brauchen. Hierfür stellt der Bund insgesamt 2 Milliarden Euro für 2021 und 2022 zur Verfügung, um eine breite Auswahl an Angeboten zu schaffen.
Diese sind unter anderem:
Kinderfreizeitbonus
Den Kinderfreizeitbonus von 100 Euro je Kind erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Er kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
Sprach-Kitas
Es werden bis zu 1000 neue zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas gefördert. Bestehende und neue Sprach-Kitas erhalten einen “Aufholzuschuss” für Lernmaterialien, zusätzliche pädagogische Angebote oder personelle Unterstützung durch “Kita-Helfer” sowie einen “Digitalisierungszuschuss” für die Unterstützung beim Einsatz digitaler Medien in der Bildung.
Familienferienstätten
Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung sollen kostengünstig Urlaub in Familienerholungseinrichtungen machen können. Dazu zählen gemeinnützige Familienferienstätten und andere für die Familienerholung geeignete gemeinnützige Einrichtungen. Die Familien sollen dort in diesem und im nächsten Jahr für eine Woche Urlaub nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen.
Engagement von Bundesfreiwilligendienstleistenden
Um Kinder und Jugendliche vor Ort besser zu unterstützen, können Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ab sofort einfacher und schneller Unterstützung durch Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten. Wenn eine Schule oder eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe einen Bundesfreiwilligendienstleistenden bei sich einsetzen möchte, kann sie jetzt einfacher und schneller einen Antrag dafür stellen. Das Zulassungsverfahren wurde stark vereinfacht, sodass Anträge sofort und zügig bearbeitet werden können.
Vereinfachte Lernförderung
Die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen sollen gestärkt werden. Dabei helfen Mentorinnen und Mentoren, die junge Menschen in Sommercamps und an Schulen unterstützen. Darüber hinaus sollen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Freiwilligendienstleistende zum Einsatz kommen.
Zusätzliche Sozialarbeit und Freiwillige an Schulen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe
Damit Kinder und Jugendliche in den Schulen individuelle Unterstützung erhalten, bieten die Länder vielfältige Aktivitäten an, die vor Ort mit Hilfe der kommunalen und freien Träger der Schul- und Jugendsozialarbeit und Freiwilligendienstleistenden umgesetzt werden. Beispiele dafür sind mobile Jugendhilfe-Teams, intensivere Beratung am Übergang von einer Schulform in die nächste, mehr psychosoziale Beratung an Schulen, Coaching von Eltern und Kindern bei Krisen zu Hause oder der Einsatz von Freiwilligen über die Freiwilligendienste der Länder.
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
Mit zusätzlichen Mitteln können die Mehrgenerationenhäuser ihre Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Eltern ausbauen. Dabei stimmen sie sich mit ihrer Kommune und Kooperationspartnern vor Ort wie Schulen, Freizeiteinrichtungen, Sportvereinen und Beratungsstellen ab.
Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern
Der Bund stellt den Ländern 70 Millionen Euro zur Verfügung, um zusätzliche Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen.
Bundesstiftung Frühe Hilfen
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert Unterstützungsangebote für belastete Familien mit Kindern bis drei Jahre wie zum Beispiel Familienpaten und Lotsinnen, digitale Beratungsangebote, mobile Frühe Hilfen, Elterncafés oder längerfristige Begleitung von Familien beispielsweise durch Familienhebammen, die Familien ein Jahr lang im Alltag unterstützen. Diese Angebote werden mit 50 Millionen Euro ausgebaut.
Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes
Es wird beispielsweise zusätzliche Angebote im Bereich des Sports durch die Deutsche Sportjugend, bei der musikalischen und künstlerischen Bildung durch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, den Verband deutscher Musikschulen und den Bundesverband der Jugendkunstschulen geben. Auch Jugendverbände wie die Pfadfinder, die Jugendfeuerwehr oder die Naturfreunde genauso wie die Jugendbildungsstätten werden bei zusätzlichen Angeboten unterstützt.
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung erhält 100 Millionen Euro, um einen Zukunftsfonds für außerunterrichtliche Projekte und Angebote zur Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort aufzusetzen. Die Angebote richten sich bundesweit an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen und umfassen zum Beispiel Coaching und Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren, Gemeinschaftserleben und Mitgestaltung für junge Menschen, zusätzliche Angebote in Kitas sowie Gesundheit, Sport und Bewegung im Rahmen von Sportvereinen.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Auf bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt gestützte Organisationen und Vereine sollen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien für mehr soziales Miteinander und Engagement, Bewegung, Gesundheit und Bildung machen können. Dafür werden der Stiftung für Engagement und Ehrenamt 30 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.