Du betrachtest gerade Entlastungsmaßnahmen im Überblick

Entlastungsmaßnahmen im Überblick

  • Lesedauer:9 min Lesezeit

Der brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat eine Zeitenwende eingeläutet und schwerwiegende Folgen auch für Deutschland. Steigende Preise für Lebensmittel und vor allem hohe Energiekosten stellen uns auf die Probe. Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Sorge, wie sie ihre Stromrechnung oder die Heizkosten bezahlen sollen. Unternehmen fragen sich, wie sie die höheren Energiekosten tragen können. Beschäftigte fürchten um ihren Arbeitsplatz.
Um diesen Sorgen entgegenzuwirken hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten entschlossen und schnell gehandelt: Wir machen uns zunehmend unabhängiger von Energieimporten aus Russland und sind mit inzwischen sehr gut gefüllten Gasspeichern auf den Winter vorbereitet.
Die Ampelregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz hat eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen in Höhe von knapp 300 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, die ich Ihnen hier kurz darstelle.

Wie wir die Energiepreise senken:

Ein Abwehrschirm gegen steigende Energiepreise
Mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro dient der Abwehrschirm dazu, Energiepreisbremsen auf Strom und Gas umzusetzen. Außerdem sollen Stützungsmaßnahmen für Härtefälle finanziert werden.

Eine Energiepreisbremse für Gas und Fernwärme wird eingeführt
Profitieren sollen unter anderem private Haushalte, Unternehmen und soziale Einrichtungen. Über die Begrenzung des Preises für einen bestimmten
Basisverbrauch soll eine wirkungsvolle Entlastung geschaffen werden.

Eine Strompreisbremse wird eingeführt
Privathaushalten sowie bestimmten Unternehmen soll eine bestimmte Menge Strom als Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden. Zur Finanzierung werden Zufallsgewinne am Strommarkt herangezogen: Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Kohle oder Kernkraft gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis.

Die Mehrwertsteuer für den Gasverbrauch und auf Fernwärme wurde bereits gesenkt
Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie nur sieben statt 19 Prozent.

Die EEG-Umlage beim Stromverbrauch ist bereits am 1. Juli 2022 vollständig abgeschafft worden
Damit entfielen beim Strompreis 3,7 Cent je Kilowattstunde, was die Verbraucher:innen um insgesamt 6,6 Milliarden Euro entlastet.

Die zum 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne ist um ein Jahr verschoben worden.
Wer wegen der Preissteigerungen die Miete, Betriebskostenvorauszahlungen oder Energiekosten nicht zahlen kann, soll vor Kündigung oder Sperren von Strom und Gas geschützt werden.

Wie wir die Bürgerinnen und Bürger entlasten:

Beschäftigte, Selbständige und Rentner:innen

Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird. Das gilt auch für alle Minijobber:innen. Im Dezember 2022 bekommen Rentner:innen und Pensionär:innen eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Außerdem profitiert davon, wer eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bezieht.

Der steuerliche Grundfreibetrag ist von 9.984 Euro (2021) auf 10.347 Euro (2022) gestiegen und wird zum 1.Januar 2023 weiter erhöht. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto für 48 Millionen Bürger:innen.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde rückwirkend ab 1. Januar 2022 um 200 Euro erhöht.

Die Fernpendler-Pauschale ist ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent/km erhöht worden, befristet bis
Ende 2026. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Die Homeoffice-Pauschale wird verbessert
und entfristet.


Die Höchstgrenze für Midi-Jobs steigt zum 1. Januar 2023 von 1.600 auf 2.000 Euro pro Monat. Arbeitnehmer:innen zahlen im Einkommensbereich unterhalb dieser Grenze weniger Sozialabgaben. Dadurch werden sie um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Steuerzahler:innen können ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen – zwei Jahre früher als geplant.

Sonderzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten bleiben bis zu einer Höhe von 3.000 Euro frei von Steuern und Sozialabgaben. Das gilt für eine Auszahlung dieser sogenannten Inflationsprämie bis zum 31. Dezember 2024.

Familien mit Kindern

Alle Eltern erhalten 2022 einen Familienzuschuss (Kinderbonus) von 100 Euro pro Kind. Ab Januar 2023 steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 219 bzw. für das dritte Kind von 225 auf jeweils 237 Euro monatlich. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben.

Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung wird seit Juli 2022 ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgezahlt, die Anspruch auf Kinderzuschlag oder auf Leistungen gemäß SGB II haben.
Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.

Studierende und Fachschüler:innen

Alle Studierenden und Fachschüler:innen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Empfänger:innen von Wohngeld und Bafög

Ein erster Heizkostenzuschuss wurde 2022 in Höhe von 270 Euro für Ein-Personen-Wohngeld-Haushalte ausgezahlt (350 Euro für zwei Personen, 70 Euro für jede weitere Person). Bezieher:innen von Bafög und Berufsausbildungsleistungen haben 230 Euro erhalten.
Einen zweiten Heizkostenzuschuss für September bis Dezember 2022 gibt es einmalig in Höhe von 415 Euro für Ein-Personen-Wohngeld-Haushalte (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro). Bezieher:innen von Bafög und Berufsausbildungsleistungen erhalten 345 Euro.

Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird um eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente ergänzt. Statt bei 180 Euro liegt es dann im Schnitt bei 370 Euro. Der Kreis der Haushalte, die Wohngeld bekommen, wird erheblich vergrößert: von 600.000 auf zwei Millionen.


Empfänger:innen von Arbeitslosengeld und Grundsicherung

Zusätzlich zum Arbeitslosengeld I wurde 2022 eine Einmalzahlung von 100 Euro ausgezahlt. Erwachsene Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbstätigkeit haben im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das neue Bürgergeld ersetzt werden. Das Bürgergeld soll ab Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen – ein Plus von 53 Euro gegenüber dem aktuellen Wert. Künftig werden die Regelbedarfe besser und schneller an die Inflation angepasst.


Bezahlbare Mobilität

Mit dem 9-Euro-Ticket gab es von Juni bis August 2022 ein bundesweit gültiges Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.

Für ein Nachfolgeticket hat der Bund den Ländern 1,5 Milliarden Euro zugesagt, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag einbringen. Die Verkehrsminister:innen von Bund und Ländern haben einen gemeinsamen Vorschlag für ein bundesweit gültiges Nahverkehrsticket für 49 Euro monatlich vorgelegt.

Wie wir die Arbeitsplätze sichern:

Unternehmen werden bei den Energiekosten unterstützt. Die Strompreisbremse soll auch für bestimmte Unternehmen greifen. Von der Gaspreisbremse sollen grundsätzlich alle Unternehmen profitieren.

Außerdem werden spezielle Hilfen für Unternehmen verlängert, die für ihr Geschäft besonders viel Energie
benötigen.
Der sogenannte Spitzenausgleich entlastet energieintensive Unternehmen weiterhin bei der Energie- und Stromsteuer.
Unternehmen, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten geraten, werden unterstützt, auch
aus dem Abwehrschirm von 200-Milliarden-Euro.

Existierende Hilfsprogramme bleiben bis Jahresende 2022 weiter bestehen. Dazu gehören unter anderem die Kredithilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das sogenannte Energiekostendämpfungsprogramm.

Die erleichterte Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld wurde bis Ende Dezember 2022 verlängert. Das heißt, es müssen weiterhin nur mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von einem Arbeitsausfall betroffen sein statt regulär ein Drittel.
Außerdem müssen Beschäftigte vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine Minusstunden aufbauen.

Änderungen im Insolvenzrecht wurden auf den Weg gebracht, damit gesunde Unternehmen wegen unsicherer Energie- und Rohstoffpreise nicht in den Bankrott gedrängt werden.

Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie liegt bis Ende 2023 beim verringerten Satz von sieben (statt 19) Prozent. Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Regelung galt zunächst bis Ende Dezember 2022.