Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 ein klimaneutrales Land zu sein. Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) machen wir uns nun auf den Weg, in den nächsten 20 Jahren die Wärmeversorgung klimafreundlich umzustellen. Ja, die Umstände um das GEG waren alles andere als optimal. Durch unsere ungeschickte Kommunikation haben wir bei den Menschen Verunsicherung ausgelöst, die dann von politischen Kreisen und einigen Medien dazu ausgenutzt wurde, um Ängste zu schüren. Mit dem Gesetz regeln wir nun, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In Neubaugebieten gilt das ab 2024. Bei bestehenden Gebäuden greift die Vorgabe erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese muss bis 2026 für große Städte und bis 2028 für kleinere Kommunen vorliegen und die jeweiligen Wärmeversorgungsgebiete ausweisen. Dann haben Hauseigentümerinnen Klarheit darüber, welche Möglichkeiten für erneuerbares Heizen bestehen und ob beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. Grundlage dafür ist das Wärmeplanungsgesetz, das wir noch in diesem Jahr beschließen wollen, damit es zeitgleich mit dem GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Als Sozialdemokratinnen legen wir besonderen Wert darauf, Klimaschutz und sozialen Zusammenhalt zu verbinden. Deshalb fördern wir den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Um Mieterinnen zu schützen, darf die Miete nach einem Heizungstausch um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden.
Ganz wichtig ist: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen! Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, zum Beispiel weil diese nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen sogar befreit werden.