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Gerechte Aufteilung des CO2 Preises bei Vermietung

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer betont, dass der Umbau unserer Gesellschaft nur gelingen kann, wenn er solidarisch abläuft. Es ist unsere Überzeugung, dass Klimaschutz nur gelingen kann, wenn er auf eine breite Akzeptanz stößt. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen nicht in den allgemeinen Staatshaushalt, sondern in den Energie- und Klimafonds. Die Mittel daraus werden dafür verwendet, Entlastungen zu schaffen und die Bürger:innen beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zu unterstützen: Etwa durch eine erhöhte Pendlerpauschale, die Deckelung der Umlage für Erneuerbare Energien, die Erhöhung des Wohngelds und die dauerhafte reduzierte Mehrwertsteuer für überregionale Bahntickets.

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden also vollständig an die Bürger:innen zurückgegeben. Schließlich helfen Aufstockung und Ausweitung zahlreicher Förderprogramme für notwendige Investitionen zielgenau, wie zum Beispiel die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, die Austauschprämie für Ölheizungen oder die Umweltprämie für den Umstieg auf E-Fahrzeuge sowie die Mittel für erneuerbare Wärmenetze. Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht als weitere Entlastung vor, eine Änderung mietrechtlicher Vorschriften zur Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf die Mietenden zu prüfen. 

Damit die gewünschte Lenkungswirkung eintritt und Investitionen in klimafreundliche Modernisierungen stattfinden, muss den CO2-Preis derjenige entrichten, der die Entscheidung über das Heizsystem oder den Anschluss an das Wärmenetz trifft, also Vermieter:innen und Gebäudeeigentümer:innen.

Mieter:innen können nichts dafür, wenn sie in schlecht sanierten Wohnungen mit veralteten Heizungssystemen wohnen, daher sollten nicht sie allein die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung eines hohen Öl- und Gasverbrauchs tragen müssen. Für die Gebäudeeigentümer:innen hat die Investition – neben dem Beitrag zum Klimaschutz – auch wirtschaftliche Vorteile: Eine hohe Energieeffizienz und eine moderne Heizungsanlage erhöhen den Wert und die Attraktivität der Immobilie. Denn Mieter:innen sind an einer günstigen Bruttomiete, also inklusive der Nebenkosten interessiert. Diejenigen Gebäudeeigentümer:innen, die bereits Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen und Heizungsanlagen getätigt haben, wären damit natürlich auch bei Übernahme der Mehrkosten durch Vermieter:innen im Vorteil. Hier fällt die CO2-Bepreisung – je nach Grad der Energieeffizienz – sehr moderat aus im Vergleich zu Vermieter:innen, die bislang nicht investiert haben.

Investitionen in klimafreundliche und moderne Heizungsanlagen und der Anschluss an Wärmenetze werden durch das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung so umfassend wie noch nie gefördert. Beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es Zuschüsse bis zu 45 Prozent der Investitionssumme. Oder aber die Kosten werden von der Steuer abgesetzt, je nachdem, was den Eigentümer:innen lieber ist und in die jeweilige Kalkulation am besten passt. Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 Prozent der Aufwendungen verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig. Die maximale Steuererstattung pro Objekt beträgt 40.000 Euro. Gebäudeeigentümer:innen haben somit optimale Bedingungen, um in ihrem Interesse, dem ihrer Mietenden und im Interesse des Klimaschutzes aktiv zu werden und in klimafreundliche und moderne Quartierslösungen und Heizungen bei Einzelgebäuden zu investieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion hält die Übernahme der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung durch Vermieter:innen daher für die ökologisch richtige und sozial gerechte Lösung. Der anhaltende Widerstand der Unionsfraktion gegen eine hälftige Aufteilung des CO2-Preises verärgert mich, da wir eine feste Verabredung mit dem Kanzleramt und allen Unions-Ministerien getroffen hatten, den CO2-Preis fair zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufzuteilen. Ich frage mich, was feste Vereinbarungen und all die Bekenntnisse der Union zum sozial gerechten Klimaschutz noch wert sind, wenn Immobilien-Lobbyisten in der CDU/CSU-Fraktion solche Fortschritte einfach so verhindern können.