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Ausbau der Erneuerbaren Energien

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Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die bereits bestehende fossile Energiepreiskrise drastisch verschärft. Nicht nur deswegen hat der Ausbau Erneuerbarer Energien für uns als Ampelfraktionen höchste Priorität. Dies haben wir mit unseren Gesetzesentwürfen, direkt zu Beginn der Legislaturperiode und dem nun verabschiedeten Osterpaket auch gezeigt. Mit mehr als 20 Gesetzen und Verordnungen beschleunigen und verbessern wir nun den Ausbau der Erneuerbaren. Zu diesen gehören Wind an Land und See, Solar auf den Dächern und auf Freiflächen, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie.

Unser Ziel ist es in weniger als 20 Jahren unsere Art des Wirtschaftens vollständig zu ändern. Das bedeutet für uns: weg von fossilen Energien hin zu Erneuerbaren. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben wir nun beschlossen, dass es im „überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit“ liegt, die Erneuerbaren Energien auszubauen. Dies bedeutet konkret, dass diese Energien im Genehmigungsverfahren absoluten Vorrang haben. Auch Bürgerinnen und Bürger sollen mehr am Ausbau dieser Projekte beteiligt werden, die Kommunen sollen von dem Ausbau finanziell profitieren und die Bundesregierung wird sich mit kommunalen Spitzenverbänden der Erneuerbaren-Branche zusammensetzten um Vorschläge für weitere Bürgerbeteiligungen zu entwickeln.

Um den Ausbau von Windenergie an Land besser und schneller zu veranstalten, haben wir beschlossen, dass jedes Bundesland 2% seiner Fläche zur Verfügung stellen muss. Des Weiteren haben wir die Regeln zum vereinfachten Repowering verbessert. Dies bedeutet konkret, dass alte Windanlagen auf aktiven Flächen durch neuere und leistungsstärkere Ausgetauscht werden um so die Leistung dieser zu vervielfachen.

Auch bei Windanlagen auf See haben wir Verbesserungen vorgenommen. Diese Anlagen sind von besonders hoher Bedeutung, da diese uns konstant mit Energie versorgen und auch die Grundlage für die Wasserstoffgewinnung verstärken. Unsere neuen Regelungen verstärken den Ausbau, stärken die europäische Wirtschaft und sichern den Innovationsstandort Deutschland. Das ist Transformation „made in Germany“.

Zudem haben wir das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Es werden zwar Landschaftsschutzgebiete mit in die Suche nach Flächen für Windenergieausbau mit einbezogen, doch wir haben auch nationale Artenhilfeprogramme zum dauerhaften Schutz der durch Erneuerbaren Energien betroffenen Arten beschlossen. Wir nehmen die Anlagebetreiber in Verantwortung um so diese Programme zum Artenschutz zu finanzieren.

Außerdem stellen wir viel mehr Fläche für Solarenergie bereit und die für diese Energie nutzbaren Randstreifen an Straßen und Schienenwegen verbreiten wir von 200 auf 500 Meter. Zusätzlich ermöglichen wir Solaranlagen auf Parkplätzen und sogenannte Agri-Photovoltaik auf Grünland. Durch eine Erhöhung der Vergütungssätze für Teileinspeisungen ins Netz wird es sich nun auch für die Bürger:innen mehr lohnen, die Dächer „vollzumachen“.

Wir haben erreicht, dass insbesondere KWK-Gaskraftwerke der allgemeinen Versorgung und damit auch die Stadtwerke geschützt bleiben und nicht sanktioniert werden, damit die Wärmeversorgung sichergestellt bleibt und die Kosten nicht künstlich in die Höhe getrieben werden. Gaskraftwerke werden ausgenommen, soweit darin Wärme erzeugt wird, die nicht dauerhaft auf andere Weise erzeugt werden kann.


Außerdem haben wir Voraussetzungen für mehr Kohle- und Ölverstromung getroffen um notfalls Gas in der Stromerzeugung einsparen zu können. Besonders wichtig ist für uns jedoch auch, dass Eingriffe der Personalplanung in Kraftwerken nicht zu Lasten der Arbeitnehmer:innen fallen.

Das Energiesicherungsgesetz erweitert nun auch die Handlungsoptionen der Bundesregierung, wenn es um die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung geht. Mit der jetzigen Änderung sorgen wir dafür, dass die Preisanpassungen, die durch die Mangellage entstehen, solidarisch von allen getragen werden. Noch bevor Preisanstiege über eine saldierte Preisanpassung oder gar direkt an die Kunden weitergegeben werden können, greift die Option zur Stützung von Energie-Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Dies unterstützt besonders die von Armut Betroffenen.