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Situation der Saisonarbeitskräfte

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In den letzten Wochen waren die Arbeitsbedingungen der Saisonarbeitskräfte Thema im Landwirtschaftsausschuss sowie im Plenum bei der Regierungsbefragung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag.

Es ist unbestritten, dass wir gerade im Sonderkulturbereich – Obst-, Gemüse- und Weinbau – auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind. Während die Union pauschal nach ausländischen Saisonarbeitskräften rief, ohne sich über mögliche Folgen Gedanken zu machen, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion die Arbeitsregelungen gelockert, um die Unterstützung inländischer Arbeitskräfte zu erleichtern. Im April hatten dann das Bundesministerium des Inneren (BMI) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Konzept erarbeitet, das Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräften ermöglicht hat.

Entgegen der Zusicherung des BMEL und des BMI wird nun immer deutlicher, dass die strengen Hygiene-, Arbeits- und Unterbringungsvorschriften nicht eingehalten werden bzw. deren Einhaltung nicht kontrolliert werden können. Erst wurde in einem Hauruck-Verfahren die Einreise für Saisonarbeitskräfte ermöglicht, jetzt möchte niemand die notwendige Verantwortung übernehmen. So verweist das BMI mit Herrn Seehofer auf die Ministerin Klöckner, die wiederum den örtlichen Gesundheitsämtern die Verantwortung zuschreibt. Den Gesundheitsämtern vor Ort fehlen jedoch die nötigen Informationen über die eingereisten Saisonarbeitskräfte der Betriebe, um mögliche Kontrollen durchführen zu können und diese haben selbst in Nicht-Corona-Zeiten nicht die Kapazitäten, auf die Suche nach Saisonarbeitskräften zu gehen.

Die Krönung des Ganzen ist die Übertragung der Organisation und Durchführung des Saisonarbeiterprogramms an die privatrechtliche Institution des Deutschen Bauernverbandes (DBV), die die hoheitliche Aufgabe des innereuropäischen Personenverkehrs während einer hochinfektiösen Pandemie übertragen bekommen hat. Diese Abwicklung ist darüber hinaus noch datenschutzrechtlich fragwürdig. Die Kapazität für einreisende Saisonarbeitskräfte für die Monate April und Mai von 80.000 wurde nur teilweise in Anspruch genommen, so sind mit den Sonderregeln bisher etwa 25.000 Saisonarbeitskräfte eingereist. Viele kleine und mittelständische Betriebe setzen hingegen auf inländische Helfer und Helferinnen, da für sie die unklaren Auflagen und die strengen bürokratischen Hürden zu großer Verunsicherung geführt haben.

Für mich steht fest, dass es schnellstmöglich zu einer Klarstellung der Zuständigkeiten kommen muss, damit der Gesundheitsschutz und der damit einhergehende ArbeitnehmerInnenschutz endlich gewährleistet ist.