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Was ändert sich 2021?

  • Lesedauer:10 min Lesezeit

Wegfall des Solis, Erhöhung des Kindergeldes, Erhöhung des Freibetrages und vieles mehr werden im nächsten Jahr in Kraft treten. Einen kleinen Überblick über die genauen Regelungen ab 2021, möchte ich Ihnen in nachfolgender Übersicht geben.

Ab 1. Januar 2021 treten in Kraft:

Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages:

Wir verbessern die Einkommenssituation von Familien. Zum 01.01.2021 steigt das Kindergeld um weitere 15 € pro Monat und pro Kind. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben.

Erhöhung des Grundfreibetrages:

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 336 auf 9.744 €. Für 2022 ist eine weitere Anhebung um 240 € vorgesehen. Dadurch erhöht sich das verfügbare Einkommen der Beschäftigten, da Einkommensteuer erst auf das Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages erhoben wird.
Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger ankommen, gleichen wir mit dieser Erhöhung zugleich den Effekt der „kalten Progression“ für 2020 und 2021 aus.

Abschaffung des Soli für über 90 % der BürgerInnen:

Zum 01.01.2021 wird der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der bisherigen Zahler zur Lohn- und Einkommensteuer komplett abgeschafft. Für weitere 6,5 % entfällt er teilweise, und lediglich für die 3,5 % Bezieher von Spitzeneinkommen wird er auch weiterhin unverändert erhoben. Damit stärken wir die verfügbaren Einkommen spürbar. Familien mit zwei Kindern werden bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 151.000 € künftig gar keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen.


Erhöhung Behindertenpauschbetrag:

Wir wollen BürgerInnen mit Behinderungen sowie pflegende Angehörige steuerlich besserstellen. Deshalb werden wir ab 2021 den Behindertenpauschbetrag verdoppeln. Gleichzeitig erhöhen wir auch den Pflege-Pauschbetrag von 924 € auf 1.800 €.


Grundrente:

Mit der Grundrente wollen wir Lebensleistung anerkennen. Wer 33 Jahre hart gearbeitet und in die GRV eingezahlt hat, dabei aber unterdurchschnittlich verdient hat, hat ab 2021 Anspruch auf die Grundrente. Es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt und es muss kein Antrag gestellt werden. Auch BestandsrentnerInnen profitieren von der Grundrente. Die Höhe der Grundrente errechnet sich aus den individuell erarbeiteten Beitragspunkten – diese werden aufgestockt. Von der Grundrente werden rund 1,3 Mio. BürgerInnen profitieren – überdurchschnittlich viele in Ostdeutschland und zu ca. 70 % Frauen.

Jahressteuergesetz und Ehrenamtsförderung:

Mit dem JStG 2020 fördern wir ehrenamtliches Engagement, z.B. durch Erhöhung der Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrags. Zudem wird die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen (bis Ende Juni 2021) und Zahlungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds (bis Ende Dezember 2021) verlängert. Für Alleinerziehende wird der Entlastungsbeitrag jetzt dauerhaft mehr als verdoppelt. Zudem wird für die Dauer von zwei Jahren eine Home-Office Pauschale eingeführt.

Beschäftigungssicherungsgesetz:

Verlängerung des vereinfachten und erhöhten Bezugs des Kurzarbeitergeldes bis zum 31.12.2021. Die maximale Bezugsdauer wird auf 24 Monate verlängert, die Sozialversicherungsbeiträge werden bis Ende Juni 2021 voll und danach hälftig erstattet. Das Kurzarbeitergeld wird ab dem 4. Monat auf 70 % (bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben) und ab dem 7. Monat auf 80 % (87 % mit Kindern) erhöht.

Erhöhung Mindestlohn auf 9,50 €:

Über die Mindestlohnanpassungsverordnung wird der Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 € angehoben. In Stufen erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro (zum 1.07.2022).

Erhöhung der Grundsicherung: Nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021, das am 27.11.2020 vom Bundesrat beschlossen wurde, steigen ab dem 01.01.2021 die Regelsätze der Grundsicherung.

Demnach erhalten zukünftig:
Alleinstehende / Alleinerziehende 446 € (+ 14 €)
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 401 € (+ 12 €)
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 357 € (+ 12 €)
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 373 € (+ 45 €)
Kinder von 6 bis 13 Jahren 309 € (+ 1 €)
Kinder von 0 bis 5 Jahren 283 € (+ 33 €)

Kosten für Geflüchtete:

Der Bund steht zu seiner Verantwortung, damit Unterbringung und Integration von Flüchtlingen gelingt. Deshalb werden die Zahlungen des Bundes an die Länder für Flüchtlingskosten erhöht. So erhalten die Länder vom Bund 500 Millionen € über einen höheren Umsatzsteueranteil im Jahr 2021.


Bundeshaushalt 2021:

Wir tun, was notwendig ist, bekämpfen die Folgen der Corona-Pandemie und investieren in die Zukunft unseres Landes. Im Haushalt sind 2021 Investitionen in Höhe von 61,9 Milliarden € vorgesehen. Das sind über 23 Milliarden Euro mehr als 2019.

Förderung des ÖPNV:

Die Finanzhilfen des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr werden von 332 Mio. Euro (2019) und 665 Mio. Euro (2020) auf 1 Mrd. Euro erhöht. Das Geld ist für die Sanierung, den Ausbau und Neubau insbesondere des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen.

Wohngelderhöhung:

Um soziale Härten bei der Einführung des CO2-Preises zu vermeiden, werden Wohngeldempfänger bei den Heizkosten entlastet. Künftig gibt es eine pauschale CO2-Komponente, die nach Haushaltsgröße (Wohnfläche und Zahl der Haushaltsmitglieder) gestaffelt ist. Sie geht als Zuschlag zu der zu berücksichtigenden Miete in die Wohngeldberechnung ein. Von der Entlastung werden rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhaushalten sind darunter rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld haben werden.

Erhöhung Bemessungsgrundlage in den Gesetzlichen Sozialversicherungen:

die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen auf folgende Werte

Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung
7.100€ Monat/West
6.700€ Monat/Ost
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung
8.700€ Monat/West
8.250€ Monat/Ost
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung
7.100€ Monat/West
6.700€ Monat/Ost
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
5.362,50€ Monat/West
5.362,50€ Monat/Ost
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
4.837,50€ Monat/West
4.837,50€ Monat/Ost

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz:

Mit dem Gesetz wird die Datenlage zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinheitlicht und bürokratische Strukturen beim Abschluss von Fernunterrichtsverträgen sowie bei digitalen Bildungsangeboten abgebaut. Zudem ist geplant, für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten die Möglichkeit eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen bei reglementierten Berufen einzuführen.

Drittes Gesetz zur Entlastung von Bürokratie:

Durch das Gesetz werden u.a. kürzere physische Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen festgeschrieben. Dies trägt zur Entbürokratisierung bei. Die im Gesetz ebenfalls vorgesehene elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt ab 1. Oktober 2021.

Vor-Ort-Apotheken-Gesetz:

Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente mehr gewähren. Apothekerverband und GKV-Spitzenverband sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Hierfür stehen 150 Mio. € zur Verfügung.

Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (besonders emissionsreduzierte Pkw und Elektrofahrzeuge):

Mit der Reform der Kfz-Steuer werden umweltfreundliche Antriebe und sparsame Verbrenner weniger besteuert, die Besitzer von großen PS-starken Autos – zum Beispiel SUVs – zahlen mehr. Das erreichen wir dadurch, dass der CO2-Ausstoß bei der Berechnung der Steuer stärker gewichtet wird. Wer bis Ende 2024 ein Auto neu zulässt, dessen CO2-Ausstoß unter dem Schwellenwert von 95 g/km liegt, erhält darüber hinaus in den kommenden Jahren (längstens bis Ende 2025) eine Steuervergünstigung von 30 € pro Jahr. Wer bis Ende 2025 ein neues Elektrofahrzeug anschafft, zahlt bis Ende 2030 überhaupt keine Kfz-Steuern. Dadurch werden klimafreundliche Fahrzeuge deutlich attraktiver.

Umsetzung des sog. EU-Bankenpaketes:

Wir schützen Steuerzahler und Kleinanleger künftig besser. Deshalb müssen krisenbedingte Verluste von Banken von deren Investoren getragen werden –und nicht mehr vom Steuerzahler. Große Banken müssen künftig Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten. Außerdem wird eine verbindliche Verschuldungsquote eingeführt.

Ferkelkastration:

Ab 2021 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln endgültig verboten. Die Zeit bis dahin wurde genutzt, um die Umstellung auf praxistaugliche Alternativen zu ermöglichen. Nun steht ein praxisgerechtes Verfahren zur Verfügung – die Narkose mit Isofluran durch Landwirte oder andere sachkundige Personen.