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Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

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Viele Unternehmen leider nach wie vor unter den Folgen der Corona-Pandemie. In meinem Wahlkreis sind viele Betriebe wie z.B. die PFW Aerospace, als Zulieferer der Flugzeugindustrie oder auch die Veranstaltungsbranche auf Planungssicherheit angewiesen.

Deshalb verlängern wir die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022. Damit steigt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 28 Monate. Zudem gelten die Mindesterfordernisse für die Gewährung sowie die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes weiterhin (ab dem vierten Monat 70 % bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben; ab dem siebten Monat 80 % bzw. 87 %). Im Gesetzentwurf wird ebenfalls geregelt, dass die Regelungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz über den 31. März 2022 hinaus gelten.