Die Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 waren aus verschiedenen Gründen anspruchsvoll und herausfordernd wie lange nicht mehr. Nachdem wir in den letzten drei Jahren mit hohen Ausgaben Krisen abgefedert haben, galt es zu „haushälterischen Normalzeiten“ zurückzukehren. Dies war für alle Bereiche eine Herausforderung. Erschwerend kam kurz vor Abschluss der Haushaltsberatungen im Bundestag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 15. November 2023 hinzu. Das BVerfG hatte den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das betraf unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden. Mittelbar waren auch andere Fonds, wie der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) und der Aufbauhilfefonds 2021 (für die Flutschäden) betroffen. Laut Urteil ist es nun nicht mehr möglich, die Schuldenbremse in einem Jahr auszusetzen und mit den zusätzlichen Mitteln dann Krisenausgaben auch in Folgejahren zu finanzieren. Um den Haushalt für 2023 verfassungsfest zu machen, haben wir Ende letzten Jahres einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen und gleichzeitig die Schuldenbremse für 2023 erneut ausgesetzt. So wurden für 2023 die Hilfen für Verbraucherinnen und Unternehmen abgesichert, die wir zur Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine eingesetzt hatten. Auch die Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal gehörten dazu. In Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des KTF angepasst worden, auch Umschichtungen waren nötig, da der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) Ende des Jahres 2023 aufgelöst wurde.
Zur Wahrheit gehört allerdings, dass deswegen in allen Bereichen Einsparungen und Kürzungen vorgenommen werden mussten. Dennoch bin ich überzeugt, dass es uns trotz der enormen Herausforderungen gelungen ist, mit dem Bundeshaushalt 2024 einen klaren Fokus auf die Stärkung unserer Demokratie sowie der sozialen, inneren und äußeren Sicherheit unseres Landes zu setzen. Einen Abbau des Sozialstaates wird es nicht geben. Gerade in schwierigen Zeiten stehen wir zu einem starken Staat, der seiner sozialen Verantwortung gerecht wird und die Bürgerinnen und Bürger nicht allein lässt.
Im Einzelplan 10 werden die Finanzmittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abgebildet. Darunter auch beispielsweise die Gelder für den Ökolandbau, der auch in Krisenzeiten ein wesentliches Element einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft ist. Denn er bietet eine Vielzahl an Lösungen für bestehende Umwelt- und Klimaherausforderungen. Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass wir nicht ökologisch wirtschaftende gegen konventionell wirtschaftende Betriebe ausspielen, wie das von manchen Seiten versucht wird. Denn die Forschungsergebnisse aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau und auch aus der Ressortforschung führen zu mehr Nachhaltigkeit in der gesamten Landwirtschaft. Was ich Minister Özdemir in das Hausaufgabenheft geschrieben habe und was zum selbsternannten Agrarexperten und Fraktionsvorsitzenden der CDU, Friedrich Merz, mal gesagt werden musste, können Sie in meiner Rede sehen und hören.