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Orientierungsdebatte zur Impfpflicht – meine Stellungnahme

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Impfungen sind schon immer Teil der gesellschaftlichen und politischen Diskussion. Vor der Corona-Pandemie haben wir im Bundestag zuletzt Ende 2019 über die Einführung einer Masern-Impfpflicht diskutiert. Sowohl bei dieser als auch jüngst bei der Entscheidung bezüglich einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Rahmen der Corona-Pandemie habe ich mir im Vorfeld der Abstimmungen ausführlich Gedanken über meine Entscheidung gemacht und bin letztendlich zu dem Schluss gekommen, dass sowohl eine einrichtungsbezogene Masern-Impfpflicht als auch eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht, so wie sie im Gesetzentwurf ausgestaltet wurde, für mich vertretbar sind. Bei letzterer geht es vorrangig um den Schutz vulnerabler Gruppen und derjenigen, die besonders nah mit infizierten Personen arbeiten, etwa in der Pflege.

Sogleich wurde bei der Ministerpräsident:innen-Konferenz zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz beschlossen, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vorbereiten sollen. Schnell wurde deutlich, dass eine solch wichtige Entscheidung zur Gewissensfrage gemacht werden muss, das heißt, dass erstens bei der parlamentarischen Beratung Anträge fraktionsübergreifend durch einzelne Abgeordnete gestellt werden können und dass zweitens seitens der jeweiligen Fraktionen keine Empfehlungen bezüglich des Abstimmungsverhaltens von uns Abgeordneten ausgesprochen werden.

Nach wie vor kann ich mir nicht vorstellen, wie eine allgemeine Impfpflicht ausgestaltet werden könnte. Es gibt zwar bereits medizinische, wissenschaftliche, verfassungsrechtliche und ethische Gutachten bezüglich einer allgemeinen Impfpflicht, die verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten abwägen und ausführlich diskutieren, für mich sind aber trotzdem noch viele Fragen offen. Einige Beispiele: Ab welchem Alter soll die Impfung verpflichtend werden? Wie viele Impfungen werden verpflichtend? Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Impfpflicht? Was passiert mit denjenigen, die sich nicht impfen lassen wollen? Hierfür müssten ebenso die Voraussetzungen für eine Kontrolle des Impfstatus, beispielsweise in Form eines Impfregisters, geschaffen werden. Auch weitere erforderliche Infrastrukturen sowie zielgerichtete Angebote zur Impfung müssten bei einer solchen Maßnahme bereitstehen beziehungsweise geschaffen werden, um eine flächendeckende Umsetzung zu ermöglichen.

Der Begriff einer allgemeinen Impfpflicht ist sehr pauschal und unbestimmt. Es handelt sich hierbei um einen Eingriff in das persönliche Leben, weshalb ich die Ängste und Sorgen Vieler verstehen kann. Es gibt in dieser Debatte nicht nur schwarz und weiß – auf die Ausgestaltung kommt es an.

Bei der Orientierungsdebatte in dieser Woche wurden erste Vorschläge für Anträge bezüglich einer allgemeinen Impfpflicht vorgestellt. Schnell wurde klar: Auf die Ausgestaltung kommt es an. Einige meiner oben genannten Fragen, wurden angesprochen:

  • Drei Optionen wurden bereits debattiert: Keine allgemeine Impfpflicht, eine Impfpflicht ab 18 Jahren oder eine Impfpflicht ab 50 Jahren.
  • Sollte eine allgemeine Impfpflicht beschlossen werden, ist die Bedingung einer zeitlichen Befristung oder auch die Limitierung auf drei Impfungen möglich.
  • Die Nachvollziehbarkeit der Impfungen und Genesungen ist wichtig. Insofern wurde auch über ein Impfregister im Zusammenhang mit einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert.

Diese Vorschläge waren lediglich ein erster Aufschlag von Parlamentarier:innen quer durch die Fraktionen hinweg. In den nächsten Wochen geht es nun um die konkrete Formulierung und die Ausgestaltung, stets in enger Zusammenarbeit mit der Wissenschaft. Unser Bestreben ist es, dass noch im März jede:r Abgeordnete:r nach bestem Wissen und Gewissen eine für sich vertretbare Entscheidung treffen wird.

Mir ist es wichtig, dass die Grundsätze eines respektvollen Zusammenlebens, geprägt von Solidarität in der Gesellschaft, stets gewahrt werden müssen. Unter anderem unter Bezugnahme auf das Problem der Verteilungsgerechtigkeit beispielsweise von medizinischen Behandlungskapazitäten und einer potenziellen Überlastung des Gesundheitssystems befürworte ich durchaus eine höhere Grundimmunität der Bevölkerung. Die Freiheit und körperliche Unversehrtheit der einen darf nicht zu einer Einschränkung dieser Rechte anderer Personen führen. An dieser Stelle ist es von essenzieller Bedeutung, dass differenzierte Regelungen beispielsweise für Personen getroffen werden, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Außerdem müssen andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen gründlich bezüglich ihrer Angemessen- und Geeignetheit mit der allgemeinen Impfpflicht verglichen werden. Die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen stellen bereits einen großen Einschnitt in das alltägliche Leben dar. Dies darf nicht außer Acht gelassen werden.

Lassen Sie mich abschließend noch einmal klar betonen, dass ich die Corona-Schutzimpfung für absolut sinnvoll erachte und überall, wo ich unterwegs bin, für eine Impfung werbe. Doch ist die Befürwortung der Corona-Schutzimpfung für mich nicht automatisch gleichzusetzen mit einer pauschalen Pflicht zur Corona-Schutzimpfung. Ich werde den weiteren parlamentarischen Prozess eng begleiten und sodann eine Entscheidung für mich treffen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen