Du betrachtest gerade Corona-Paket für Landwirtschaft

Corona-Paket für Landwirtschaft

  • Lesedauer:4 min Lesezeit



Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung ein weitreichendes Soforthilfe-Paket für die Menschen beschlossen. Morgen werden wir diese Maßnahmen im Deutschen Bundestag auf den Weg bringen.

Nach intensivem Austausch mit den landwirtschaftlichen Akteuren meiner Heimat, zahlreichen Telefonkonferenzen und engem Austausch mit den zuständigen Ministerien haben wir Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium auch für die Landwirtschaft ein Hilfspaket geschnürt. Eine der größten Herausforderungen derzeit ist das Fehlen von ausländischen Saisonarbeitskräften, die dringend in den arbeitsintensiven Betriebsformen des Garten- und Obstbaus benötigt werden. Doch viele Landwirte haben Sorgen, dass durch die Ausgangssperre in Rumänien oder auch die Quarantänebestimmung für polnische Saisonarbeitskräfte die Arbeitskräfte für die Aussaat und Ernte fehlen werden. In der Vorderpfalz spielt der Spargel eine große Rolle. Jetzt steht die Spargelernte an, doch wer soll den Spargel stechen? Aber auch Salat, Radieschen, Lauchzwiebeln, Erdbeeren müssen vom Acker. Von den Arbeiten im Obst- und Weinbau ganz zu schweigen. Die Landwirtschaft ist von der Handarbeit geprägt und deshalb aktuell unter besonderem Druck.

Um die Landwirtinnen und Landwirte zu unterstützen, wurden im Kabinett folgende Punkte beschlossen:

1.      Die Land- und Ernährungswirtschaft ist als systemrelevante Infrastruktur eingestuft! Das ist wichtig, da unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes die Produktion, Verarbeitung, der Transport und Verkauf von Lebensmitteln sichergestellt werden muss.


2.      Mit der Ausweitung der 70-Tage-Regelung bis zum 31. Oktober können die vorhandenen Saisonarbeitskräfte bis zu 115 Tage ihre Beschäftigung sozialversicherungsfrei ausüben, um auf die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Aussaat und Ernte zu unterstützen.


3
.      Die Arbeitnehmerüberlassung ist in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich, um mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen zu ermöglichen.


4.      Erleichterung bei Anrechnung von Einkommen aus Nebentätigkeit für Bezieher von Kurzarbeitergeld, um einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft zu setzen.


5.      Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständler in der gesetzlichen Rentenversicherung wird deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2020 vollständig aufgehoben.


6.      Eine Arbeitszeitflexibilisierung soll die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und den Verkauf von Lebensmitteln sicherzustellen.


7.      Ein Kündigungsschutz von Pachtflächen gilt bis zum 30. Juni für Landwirte, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bezahlen.

Mir als Sozialdemokratin ist es besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass es sich hier um Maßnahmen handelt, die in der Not getroffen werden und auch nur für die Zeit der Notlage Geltung haben dürfen. Die kurzfristigen Maßnahmen zur Flexibilisierung von Arbeitsrechten müssen auf jeden Fall nach Beendigung der Krise wieder rückgängig gemacht werden. Die schnelle Einigung auf die notwendigen Maßnahmen hat gezeigt, wie konstruktiv und praxisorientiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen gearbeitet haben, um die Ernährungssicherheit weiterhin zu erhalten. Meine Bemühungen der letzten Woche, den zuständigen Ministerien die dringenden Probleme der Landwirte aus der Pfalz und die damit einhergehenden Lösungsansätze zu vermitteln, haben sich damit ausgezahlt.