Seit Mittwoch dem 13.05.2020 ist die mittlerweile sechste Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Durch die weiterhin niedrigen Infektionszahlen ist es jetzt möglich, die Lockerung der Kontaktbeschränkung neben anderen Maßnahmen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung, wie die Öffnung der Gastronomie, zu veranlassen. Dieser Umstand konnte nur durch das besonnene Handeln und den rücksichtsvollen Umgang aller Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Der Infektionsschutz und die Hygienemaßnahmen bleiben dabei nach wie vor die wichtigsten Elemente zur Eindämmung der Pandemie. Um die bisherigen Erfolge bei der Verlangsamung der Corona-Ausbreitung nicht zu gefährden, erfolgen die Lockerungen daher unter Einbeziehung und genauer Beobachtung der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen. Sollte es durch eine der getroffenen Maßnahmen zu einer erhöhten Zunahme von Infektionen kommen, bleibt es für die Landesregierung somit jederzeit möglich, dieser Entwicklung umgehend und gezielt entgegen zu steuern. Möglicherweise auftretende Infektionsherde lassen sich durch dieses Vorgehen schnell unter Kontrolle bringen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Angehörige von zwei Haushalten – also zum Beispiel zwei Familien – dürfen sich nun wieder treffen.
- Maskenpflicht beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen bleibt bestehen. Es müssen weiterhin die sogenannten Alltagsmasken getragen werden – Mund und Nase müssen bedeckt sein, um die Ansteckungsgefahr für andere zu verringern.
Alle geltenden Regelungen zu den Masken finden Sie HIER. - Vermehrte Wiederaufnahme des Schul- und Kitabetriebs
- Restaurants, Cafés und Gaststätten können ab 13. Mai öffnen – drinnen und draußen von 6 bis 22 Uhr, aber nur unter Einhaltung der Hygieneschutz- und Abstandsregeln. Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt. Gäste müssen in allen Lokalen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen. Die Kontaktdaten aller Gäste muss das Lokal einen Monat aufbewahren, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Bis die zugewiesenen Sitzplätze eingenommen sind, müssen die Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Besuche in Alten- und Pflegeheimen wieder möglich
- Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder öffnen
- Auch der Breitensport im Freien kann wieder ausgeübt werden. Wichtig sind die Einhaltung der Abstandsregeln sowie die Vermeidung von Wettkampf oder wettkampfähnlichen Situationen. Schwimmbäder oder andere Sporteinrichtungen in geschlossenen Räumen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Die vollständige Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz mit den aktuell geltenden Bestimmungen finden Sie HIER zum Nachlesen. Die Auslegungshilfe zur Verordnung finden Sie HIER.