Am Freitag den 17.04.2020 hat das Land Rheinland-Pfalz das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bekannt gegeben. In der mittlerweile vierten Corona-Bekämpfungsverordnung werden die weiteren Maßnahmen und Richtlinien aufgeführt, die für eine schrittweise Lockerung und Wiederaufnahme des alltäglichen Lebens ergriffen werden. Um die bisherigen Erfolge bei der Verlangsamung der Corona-Ausbreitung nicht zu gefährden, geschieht dies unter Einbeziehung und genauer Beobachtung der aktuellen Entwicklung der weiteren Pandemie-Ausbreitung. In den letzten Wochen haben wir durch die getroffenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland senken können. Das ist eine sehr gute Nachricht!
Unser wichtigstes Anliegen und die Leitlinie der kommenden Zeit bleibt daher, dass wir alle Menschen so gut wie möglich vor einer Infektion schützen wollen. Insbesondere gilt dies für die sogenannten Risikogruppen, ältere und vorerkrankte Menschen, aber auch für jüngere Infizierte, bei denen ein schwerwiegender Krankheitsverlauf nicht ausgeschlossen werden kann. Dies ist nur möglich, wenn es uns weiterhin gelingt, die Infektionsdynamik einzudämmen. Nur so werden im Gesundheitssystem auch in Zukunft genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen, um allen Betroffenen die bestmögliche medizinische Versorgung bieten zu können.
Der Infektionsschutz und die Hygienemaßnahmen stehen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.
- Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.
- Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.
- Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig.
- Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden.
- Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
- Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
- Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen Spielplätze bleiben geschlossen.
Die vollständige Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz mit den aktuell geltenden Bestimmungen finden Sie HIER zum Nachlesen. Die Auslegungshilfe zur Verordnung finden Sie HIER.