Die erfolgreichen Maßnahmen der letzten Wochen ermöglichen uns unter sorgfältiger Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsregeln eine weitere Lockerung der Corona-Beschränkungen. Ziel ist es, das soziale und wirtschaftliche Leben wieder aufzunehmen und dennoch das Infektionsrisiko für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.
Am Mittwoch, den 27. Mai 2020, tritt die mittlerweile achte Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Folgende Bereiche dürfen unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte wieder öffnen:
- Theater, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser und Kleinkunstbühnen
- Sport im Innenbereich
- Fitnessstudios und Tanzschulen
- Freibäder
- Flohmärkte, Sondermärkte und ähnliche Märkte im Freien
- Zirkusse und ähnliche im Freien betriebene Einrichtungen
- Spielhallen und Spielbanken
Auch Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen sind unter Einhaltung der Hygienevorgaben wieder möglich. Wichtig hierbei sind die Einhaltung des Abstandsgebots, die Personenbegrenzung und die Kontakterfassung der Besucherinnen und Besucher.
Die Sperrzeiten in der Gastronomie werden um eine halbe Stunde auf 22:30 Uhr verlängert und eine Abgabe von Speisen und Getränken an Theken ist wieder möglich.
Die vollständige Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz mit den aktuell geltenden Bestimmungen finden Sie HIER zum Nachlesen.
Die jeweiligen Hygienekonzepte zu den einzelnen Bereichen finden Sie HIER.