Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass Kredite, mit denen der Staat in einer Notsituation die Folgen einer Krise abmildert, bei Bedarf jedes Jahr neu beschlossen werden müssen. Diese Vorgabe setzten wir nun um und beschließen für 2023 erneut die Ausnahme von der Schuldenbremse, wie es das Grundgesetz für den Fall einer außergewöhnlichen Notsituation vorsieht. So sichern wir die Hilfen für Verbraucherinnen und Unternehmen ab, die wir zur Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergriffen haben, aber auch Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal.
Für das kommende Jahr konnte nun ein Kompromiss beim Haushaltsentwurf erzielt werden. Ich bin ganz ehrlich, dass ich hierüber nicht in allen Belangen begeistert bin. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sowohl beim Bürgergeld, als auch bei den Renten keine Kürzungen vorgenommen werden. Auch die Besteuerung von Kerosin auf innerdeutschen Flügen, sowie die Einführung einer Plastiksteuer gehören ebenfalls hinzu. Sehr kritisch sehe ich allerdings die Einschnitte für die Landwirtinnen, die sowohl mit dem Wegfall der Rückvergütung beim Agrardiesel, als auch bei der Kfz-Steuer einen überproportionalen Beitrag an den Einsparungen leisten sollen. Hier werden wir in den parlamentarischen Beratungen nach Lösungen suchen, diese Einschnitte noch abzumildern.
Nicht zur Debatte standen und stehen die Entlastungen der Bürgerinnen, die im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes im kommenden Jahr um 15 Milliarden Euro entlastet werden, denn durch die Erhöhung des Bürgergeldes, werden auch der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erhöht, sowie eine stärkere Senkung des Einkommensteuertarifs 2024.
In den beiden Sitzungswochen im Januar wird uns Abgeordneten dann der Haushaltsentwurf für 2024 vorgestellt über den wir dann zuerst in erster Lesung und anschließend in zweiter und dritter Lesung beraten werden.