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Weitere Hilfsmaßnahmen

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Im Koalitionsausschuss wurden weitere Hilfen beschlossen, um die Menschen in der aktuellen Situation besser zu unterstützen.
Dabei war es meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion und mir besonders wichtig, soziale Härten abzumildern und Menschen zu unterstützen, die sich in der Kurzarbeit befinden oder in Folge der Corona-Pandemie arbeitssuchend sind.

Die Hilfen im Überblick:

Höheres Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld wird gestaffelt erhöht und zwar ab dem vierten Monat des Bezugs bei kinderlosen Beschäftigten auf 70 und bei Beschäftigten mit Kindern auf 77 Prozent des Lohns.

Und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent. Das gilt für alle Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld für mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen. Das ist wichtig, denn mehr Lohn schafft mehr Sicherheit.

Längeres Arbeitslosengeld I

Aufgrund der außergewöhnlichen Krisensituation auf dem Arbeitsmarkt verlängern wir die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I um drei Monate. Damit verringern wir bei steigender krisenbedingter Arbeitslosigkeit die Gefahr des Abrutschens in die Grundsicherung.

Konkret bedeutet das: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, der zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde, dem wird die Anspruchsdauer um drei Monate verlängert.

Digitales Lernen unterstützen

Auch wenn der Schulbetrieb in Deutschland vorsichtig wieder anläuft, müssen Kinder noch länger begleitend zu Hause unterrichtet werden. Damit die Corona-Krise für Kinder aus sozial schwächeren Familien nicht zur Bildungs-Krise wird, erhalten diese einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte. Außerdem wird die Ausstattung der Schulen gefördert, um professionelle online-Lehrangebote sicherzustellen. Dafür stellt der Bund 500 Millionen Euro bereit.

Steuerhilfen für die Gastronomie

Restaurants, Bars und Cafés bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Die Bundesregierung senkt nun vorübergehend die Mehrwertsteuer für die Gastronomie und gibt damit quasi „Starthilfe“, wenn das öffentliche Leben wieder anläuft. Derzeit gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Ab 1. Juli wird der Mehrwertsteuersatz generell auf 7 Prozent reduziert, und zwar befristet bis zum 30. Juni 2021.

Unterstützung für mittelständische Betriebe

Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen. Damit soll deren Liquidität gesichert werden.