Die aktuelle Krise durch das Corona-Virus stellt unsere Gesellschaft vor eine Vielzahl von Herausforderungen.
Neben den Einschränkungen der sozialen Kontakte und der persönlichen Freiheiten, die nötig sind, um die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen, gilt es auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft zu begrenzen. Durch das Herunterfahren unseres alltäglichen Lebens werden Arbeitsplätze und berufliche Existenzen massiv bedroht. Um Menschen davor zu bewahren in soziale Notlagen zu geraten, sollen die jetzt notwendig gewordenen Gesetze innerhalb weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden. Die Bundesregierung sorgt mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Solo-Selbständige, Kleinstbetriebe, Künstler, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser – niemand soll in dieser Situation allein gelassen werden!
Zur Sicherung von Arbeitsplätzen hat der Bundestag bereits letzte Woche die Hürden zur Beantragung von Kurzarbeitergeld gesenkt und die Bundesagentur für Arbeit erstattet in diesem Fall die kompletten Sozialversicherungsbeiträge. Des Weiteren können Beschäftigte in Kurzarbeit nun zur Aufrechterhaltung von Versorgung und Infrastruktur in dafür relevanten Bereichen aushelfen und ihnen werden dafür Zuverdienste bis zur Höhe ihres vorherigen Einkommens gestattet. Im Infektionsschutzgesetz werden außerdem weitreichende Hilfen für Familien geregelt, um etwa Einkommenseinbußen auszugleichen, die Eltern durch Arbeitsausfall auf Grund von Kinderbetreuung entstehen. Auch der Zugang zum Kinderzuschlag wird vereinfacht. Mit diesem werden Familien unterstützt, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt der gesamten Familie ausreicht.
Zur Stabilisierung von Unternehmen, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur allgemeinen Unterstützung der Volkswirtschaft wird ein milliardenschwerer Wirtschaftsstabilisierungsfond eingerichtet. Dieser soll die bereits geplanten Maßnahmen der Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzen.
Gerade um kleinere und mittelständische Unternehmen finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung beschlossen, die spätere Tilgung von Steuerschulden sowie die Senkung von Steuervorauszahlungen zu ermöglichen.
Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen werden mit einer Einmalzahlung zwischen 9.000 Euro und 15.000 Euro – abhängig von der Anzahl ihrer Angestellten – unterstützt. Allein das Programm für diese Berufsgruppen hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.
Besonders liegt mir auch der Schutz von Mieterinnen und Mietern am Herzen. Niemand soll durch die Corona-Pandemie sein zu Hause verlieren oder durch die Auswirkungen der Krise in Zahlungsschwierigkeiten für Strom und Gas kommen. In diesen Fällen werden sowohl Privatpersonen als auch Kleinstunternehmen Zahlungsaufschübe gewährt und das Mietrecht zeitweise so geändert, dass Mietschulden, die Folge der Corona-Pandemie sind, keinen Kündigungsgrund darstellen.
Um Menschen, denen durch die Krise die wirtschaftliche Existenz wegfällt zu helfen, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterstützung von Krankenhäusern. Für diese stehen Milliardenhilfen bereit, um Verdienstausfälle zu kompensieren, benötigtes medizinisches Material zu beschaffen und genügend Intensivbetten sowie Beatmungsgeräte bereitzuhalten.
Auch soziale Dienste können vielerorts ihre wichtige Arbeit momentan nur begrenzt ausführen. Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit sozialer Arbeit verdienen und aufgrund der aktuellen Lage keine Sprachkurse, Jugendbetreuung oder ähnliches anbieten können, ist es gestattet, an anderer Stelle tätig zu werden. Gleiches gilt für Rentner, die in einem benötigten Berufsfeld Berufserfahrung aufweisen können, oder für Saisonarbeiter, die gerade in der Landwirtschaft dringend benötigt werden. All jenen wollen wir es unbürokratisch ermöglichen, bei der Bewältigung dieser Krise mit anzupacken.
Insgesamt wird es nötig sein, Kredite in der Höhe von insgesamt rund 156 Mrd. Euro bereitzustellen. Aus Sicht der Bundesregierung ist es durch die gegebene Notlage unabdingbar, die nach der Schuldenregel zulässige Höchstgrenze dafür gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 außer Kraft zu setzen.
Die endgültige Entscheidung darüber liegt morgen, am Mittwoch den 24.03.2020, bei uns Parlamentariern.
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