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Haushaltskürzungen im Bereich Landwirtschaft

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Die Mitte Dezember angekündigten Haushaltskürzungen im Bereich Landwirtschaft waren für mich überraschend und ich habe diese als unverhältnismäßig empfunden. Es handelt sich um eine Mehrfachbelastung für die landwirtschaftlichen Betriebe. Mit der Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und der Steuerentlastung beim Agrardiesel wurden ohne Vorwarnung zwei feste Größen der landwirtschaftlichen Betriebe in Frage gestellt. Damit wäre die Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Ressorts überproportional zur Konsolidierung des Bundeshaushalts herangezogen worden. Es ist daher folgerichtig, dass die Ampel-Spitzen am 4. Januar die überproportionalen Haushaltskürzungen im Bereich Landwirtschaft korrigiert haben. Die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Maschinen bleibt erhalten und die Steuerbegünstigung für Agrardiesel wird bis 2026 schrittweise abgebaut.